Berufsunfähigkeit

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

„Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist“. (Sozialgesetzbuch VI, § 240)

Wer also seine übliche Tätigkeit im Beruf nur noch weniger als sechs Stunden am Tag ausüben kann und vor dem 02.01.1961 geboren ist, ist nach dem heutigen Gesetzesstand berufsunfähig.

Wenn ein Mensch berufsunfähig ist, hat er Anspruch auf Rente. Vorher muss aber der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin genug Renten-Versicherungsbeiträge gezahlt haben. Dann kann der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden.

– Sie sind vor dem 01.01.1961 geboren und benötigen Unterstützung bei der Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsrente bei der DRV?

– Oder Ihr Antrag wurde bereits abgelehnt?

– Oder Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung privater Berufsunfähigkeitsrente?

– Soll die Korrespondenz mit den Ärzten mitübernommen werden?

Ich berate Sie oder vertrete Sie gern, gegenüber der Versicherung und vor Gericht.