EU-Altersrente

Sollten Sie in mehreren EU-Ländern gearbeitet haben, haben Sie eventuell in jedem dieser Länder Rentenansprüche erworben. Sie müssen dann Ihren Antrag bei dem Rentenversicherungsträger des Landes stellen, in dem Sie leben oder zuletzt gearbeitet haben. Wenn Sie in dem Land, in dem Sie leben, nie gearbeitet haben, schickt Ihr Rentenversicherungsträger aus dem Wohnsitzland Ihren Antrag an das Land weiter, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Dieses Land ist dann für die Bearbeitung Ihres Rentenantrags zuständig und trägt Ihre sämtlichen Versicherungszeiten zusammen, die Sie in den Ländern zurückgelegt haben, während Sie dort gearbeitet haben.